Für die im Erlaubnisschein genannten Gewässer gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten des Bayerischen Fischereigesetzes und der Bezirksfischereiverordnung des Bezirks Mittelfranken:
Link zu den Schonmasse Schonzeiten
Bitte informiert Euch im Internet über die aktuellen Änderungen!
Die Vorstandschaft